Neue Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung-EWS), neue Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) und dazugehörige Übergangsregelung (ÜAR BS-EWS)

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Der Abwasserzweckverband (kurz: AZV) ist für seine Mitgliedsgemeinden zuständig für die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers. Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswasser liegt weiterhin im allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Mitgliedsgemeinden. Für die Refinanzierung der gesamten Investitionskosten hat jedes an die Abwasseranlage angeschlossene oder anschließbare Grundstück einen einmaligen Herstellungsbeitrag zu entrichten. Dieser Beitrag wurde bisher anhand

Erlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) zum 01.01.2026

Die Verbandsversammlung hat am 10.12.2025 den Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) zum 01.01.2026 beschlossen. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebühren- und Kostensatzung vom 23.07.2021 zum 31.12.2025 außer Kraft. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,97 € je m³ Abwasser(keine Mehrwertsteuer, da nicht umsatzsteuerpflichtig; es wird keine Grundgebühr erhoben). Wesentliche Änderungen betreffen die Gebühren- und

Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Grüneck – LP 1-2

Nationale Klimaschutzinitiative Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die

EU-weite Ausschreibung thermische Klärschlammverwertung für den Abwasserzweckverband von 01.01.2025 – 31.12.2027

Beschreibung: Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die Kläranlage Grüneck. Die Positionen beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden Überschuss- und Faulschlammes der Kläranlagen Grüneck. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Abholung, dem Transport und der ordnungsgemäßen Entsorgung von ca. 2.900 to Klärschlamm pro Jahr. Bekanntmachung:

Neufestsetzung des Preises für Fäkaleinschüttungen zum 01.04.2024

Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim Eching und Neufahrn erhöht erstmals seit 1995 gemäß Beschluss des Verbandsausschusses vom 20.03.2024 den Preis für das Einleiten bzw. Einschütten von Fäkalien auf der Kläranlage Grüneck. Ab dem 01.04.2024 beträgt der neue Preis 30,00 € je m³ eingeleitete Menge (Vorher 25,00 € je m³). Eine Voranmeldung bei der Betriebsleitung der Kläranlage Grüneck

Abwassergebührenanpassung zum 01.01.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn konnte lange Zeit den Gebührenansatz auf einem sehr niedrigen Niveau halten. Damit auch zukünftig der AZV seine Ausgaben decken kann, ist eine Gebührensatzanpassung notwendig. Nach neuer Kalkulation vom 22.10.2021, wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung am 01.12.2021 für den Kalkulationszeitraum vom Jahr 2022 bis 2025