Die Verbandsversammlung hat am 10.12.2025 den Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) zum 01.01.2026 beschlossen. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebühren- und Kostensatzung vom 23.07.2021 zum 31.12.2025 außer Kraft.
Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,97 € je m³ Abwasser
(keine Mehrwertsteuer, da nicht umsatzsteuerpflichtig; es wird keine Grundgebühr erhoben).
Wesentliche Änderungen betreffen die Gebühren- und Kostensatzung:
- Die Grundgebühr für Zwischenzähler (Gartenwasserzähler) wird von bisher 6,00 € auf 12,00 € pro Jahr angepasst. Hintergrund ist, dass die bisherige Gebühr nicht mehr kostendeckend war.
- Die Regelungen zu Personalaufwendungen und Untersuchungskosten in Bezug auf Probenahmen werden aktualisiert, damit entstehende Kosten künftig sachgerecht und verursachungsgerecht weiterverrechnet werden können.
- Redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen von Verweisen sorgen für eine rechtssichere und transparente Satzung.
Die Abwassergebühren-Vorauszahlungen werden weiterhin in drei Raten erhoben (31.03., 30.06. und 30.09.). Die Jahresabrechnung wird wie bisher einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
