Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung (VS) vom 24.09.2021

In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 23.07.2025 wurde eine Änderung der Zusammensetzung der Verbandsversammlung gemäß § 6 der Verbandssatzung beschlossen.

Hintergrund ist die Anpassung des Maßstabs für die Entsendung von Vertretern der Mitgliedsgemeinden, um die Bevölkerungsentwicklung angemessen zu berücksichtigen.

Nach Vorschlag 1 und auf Empfehlung des Verbandsausschusses wurde beschlossen, den Maßstab wie folgt festzulegen:

  • Pro angefangene 6.000 Einwohner (vorher 3.000 Einwohner) entsendet die Stadt bzw. die jeweilige Gemeinde einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung.

Auf Grundlage des Bevölkerungsstands zum 31.12.2024 ergibt sich hieraus eine Gesamtzahl von 15 Verbandsratsmitgliedern.

Die Verbandsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 10.12.2025 die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung mit Wirkung zum 01.05.2026.

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