Der Abwasserzweckverband (kurz: AZV) ist für seine Mitgliedsgemeinden zuständig für die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers. Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswasser liegt weiterhin im allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Mitgliedsgemeinden. Für die Refinanzierung der gesamten Investitionskosten hat jedes an die Abwasseranlage angeschlossene oder anschließbare Grundstück einen einmaligen Herstellungsbeitrag zu entrichten. Dieser Beitrag wurde bisher anhand
Die Verbandsversammlung hat am 10.12.2025 den Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) zum 01.01.2026 beschlossen. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebühren- und Kostensatzung vom 23.07.2021 zum 31.12.2025 außer Kraft. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,97 € je m³ Abwasser(keine Mehrwertsteuer, da nicht umsatzsteuerpflichtig; es wird keine Grundgebühr erhoben). Wesentliche Änderungen betreffen die Gebühren- und
