Abwassergebührenanpassung zum 01.01.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn konnte lange Zeit den Gebührenansatz auf einem sehr niedrigen Niveau halten. Damit auch zukünftig der AZV seine Ausgaben decken kann, ist eine Gebührensatzanpassung notwendig. Nach neuer Kalkulation vom 22.10.2021, wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung am 01.12.2021 für den Kalkulationszeitraum vom Jahr 2022 bis 2025 der Gebührensatz nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GS zur EWS für die Abwasser-Einleitung auf 1,97 Euro pro m3 Abwasser festgesetzt.

Bisherige Gebührensätze:

2004 – 2007 = 1,30 €/m³
2008 – 2011 = 1,20 €/m³
2012 – 2015 = 1,20 €/m³
2016 – 2019 = 1,28 €/m³
2020 – 2021 = 1,34 €/m³

Neuer Gebührensatz:

2022 – 2025 = 1,97 €/m³

Zum Vergleich weist das Statistische Landesamt im letzten Erhebungszeitraum eine durchschnittliche Abwassergebühr in Bayern von

2014 – 2016 = 1,96 €/m³
aus.

Quelle: Statistische Berichte – Q13003 201651 –Wasser- und Abwasserentgelte in Bayern 2014 – 2016

Im Einzelnen haben die folgenden wesentlichen Änderungen in der Gebührenkalkulation zu der Gebührenerhöhung geführt:

Bezeichnung: Veränderungen im Mittel: Auswirkung auf die Gebühr:
Kalkulatorische Abschreibungen + 752.000 € + 0,21 €
Personalkosten + 353.000 € + 0,10 €
Wegfall der früheren Überdeckung (aus Nachkalkulation 2016 – 2019) + 367.000 € + 0,10 €
Ausgleich der aktuellen Unterdeckung (aus Nachkalkulation 2020 – 2021) + 127.000 € + 0,04 €
Aufmaßerstellung (Ermittlung Geschossflächen) + 190.000 € + 0,05 €
Stromverbrauch für Betriebszwecke + 90.000 € + 0,03 €
Betriebsmittel Unterhaltskosten u.a. + 210.000 € + 0,06 €
Reduzierung der Abwassermenge – 97.000 m³ + 0,04 €
Gesamt + 0,63 €


1. Nachkalkulation 2020 – 2021 / Kostenunterdeckung

Die Nachkalkulation für den Gebührenkalkulationszeitraum von 2020 – 2021 startete mit einer anfänglichen Überdeckung von 1.759.635 €. In den Jahren 2020 und 2021 wurde bzw. wird diese Überdeckung aus Beitragseinnahmen und Zuschüssen sukzessive abgebaut. Dies hatte in der Vergangenheit im Wesentlichen zu den vergleichsweisen geringen Gebühren beigetragen. Für den neuen Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 liegt erstmalig eine Unterdeckung vor.

Die Unterdeckung von – 507.059 € stellt sich wie folgt dar:

Vortrag Überdeckungsbetrag aus dem Zeitraum 2016 – 2019 + 3.490.570 €
Fehlbetrag 2016 – 2019 – 1.730.934 €
Vortrag Überdeckungsbetrag aus dem Zeitraum 2020 + 1.759.636 €
Fehlbetrag im Jahr 2020 – 676.364 €
Fehlbetrag im Jahr 2021 – 1.590.331 €

Der nunmehr noch verbleibende Unterdeckungsbetrag von – 507.059 € wird im neuen Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 im Mittelwert mit jährlich – 126.765 € vorgetragen und muss bis zum Ende des Kalkulationszeitraums vollständig abgebaut sein.

2. Kalkulatorische Abschreibungen
Die kalkulatorischen Abschreibungen auf die Herstellungs- und Anschaffungskosten des Anlagevermögens wurden aus der Datenbank des Anlagennachweises anhand der zur Verfügung gestellten Vermögensrechnung aus dem Haushaltsjahr 2020 in der Gebührenkalkulation für den neuen Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt. Die Werte aus dem Jahr 2022 (Vorabproduktion 2021) wurden für den gesamten Gebührenzeitraum bis 2025 fortgeschrieben.

3. Kalkulatorische Zinsen
Nach VV Nr. 6 zu § 12 KommHV soll sich der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Das Mittel der Verzinsung des Anlagekapitals am Kapitalmarkt lag im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre bei 1,5%. Nach Rücksprache mit Dr. Schulte/Röder kann dieser Zinssatz auch für den neuen Kalkulationszeitraum fortgeschrieben werden.

4. Gebührenkalkulation 2022 – 2025
Für die Kalkulation des Gebührensatzes für den Zeitraum 2022 – 2025 wurden wie dargelegt die Einnahme- und Ausgabeansätze aus dem Haushaltsplan 2022 und dem Finanzplan 2023 – 2025, sowie die oben genannten Kriterien Nr. 1 – 3 zugrunde gelegt.
Im 4-Jahreszeitraum ergeben sich als Mittelwert folgende jährliche Beträge:

Betriebs- u. Geschäftsausgaben 5.768.364 €
Kalk. Abschreibungen 1.269.285 €
Kalk. Zinsen 203.759 €
Gesamtausgaben: 7.241.408 €
Gesamteinnahme ohne Einleitungsgebühren: 149.313 €
Fehlbetrag: 7.092.095 €
In Hochrechnung der 3.562.000 cbm im Jahr 2019 auf die kommenden Jahre 3.600.000 cbm
Kalkulatorischer Gebührensatz pro cbm Abwasser (2022 – 2025):  1,97 €

 

Anbei finden Sie eine Präsentation zur Gebührenkalkulation.

Präsentation Gebührenkalkulation