In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 23.07.2025 wurde eine Änderung der Zusammensetzung der Verbandsversammlung gemäß § 6 der Verbandssatzung beschlossen. Hintergrund ist die Anpassung des Maßstabs für die Entsendung von Vertretern der Mitgliedsgemeinden, um die Bevölkerungsentwicklung angemessen zu berücksichtigen. Nach Vorschlag 1 und auf Empfehlung des Verbandsausschusses wurde beschlossen, den Maßstab wie folgt festzulegen: Pro
