Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, derzeit befindet sich der Druck der Gebührenbescheide in Vorbereitung. Der Versand der Bescheide ist für Freitag, den 13.02.2026, vorgesehen. Die Jahresabrechnung wird – wie bisher – einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig, spätestens am 17.03.2026. Die Abwassergebühren-Vorauszahlungen werden weiterhin in drei Raten erhoben: 31.03. 30.06. 30.09. Bei Rückfragen entnehmen
Nach internationalen Forschungen führt der Klimawandel dazu, dass Niederschläge künftig stärker und häufiger werden – wie auch in unserer Region. Im Verbandsgebiet besteht ein Trennsystem. Nur Schmutzwasser darf in unsere Kanäle eingeleitet werden. Oberflächenwasser und somit Regenwasser muss getrennt abgeleitet oder versickert werden. Jedoch kommt bei Starkregenereignisse auch vermehrt Regenwasser (Fremdwasser) über die Kanaldeckel in
Der Abwasserzweckverband (kurz: AZV) ist für seine Mitgliedsgemeinden zuständig für die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers. Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswasser liegt weiterhin im allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Mitgliedsgemeinden. Für die Refinanzierung der gesamten Investitionskosten hat jedes an die Abwasseranlage angeschlossene oder anschließbare Grundstück einen einmaligen Herstellungsbeitrag zu entrichten. Dieser Beitrag wurde bisher anhand
Die Verbandsversammlung hat am 10.12.2025 den Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) zum 01.01.2026 beschlossen. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebühren- und Kostensatzung vom 23.07.2021 zum 31.12.2025 außer Kraft. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,97 € je m³ Abwasser(keine Mehrwertsteuer, da nicht umsatzsteuerpflichtig; es wird keine Grundgebühr erhoben). Wesentliche Änderungen betreffen die Gebühren- und
Bitte keine Speisereste über Spüle oder Toilette entsorgen! In letzter Zeit wurde im Kanalnetz vermehrt eine Zunahme von Nagetieren festgestellt. Eine mögliche Ursache hierfür ist die unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten über die Spüle oder das WC. Was viele nicht wissen:Speisereste, die über das Abwasser entsorgt werden, landen direkt im Kanalsystem. Dort können sie nicht nur
Nationale Klimaschutzinitiative Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die
Der neue Schraubenverdichter Delta Hybrid D50S der Fa. Aerzen wurde am 13.05.2024 erstmals auf der IFAT-Munich (Umweltmesse) präsentiert. Gleichzeitig wurde dieser bereits einige Wochen vorher auf der Kläranlage Grüneck als Pilotanlage in Betrieb genommen. Der neuartige Schraubenverdichter mit Direktantrieb, IE5 Synchron-Reluktanz-Permanentmagnetmotor sowie integriertem Frequenzumrichter ermöglicht Energieeinsparungen von bis zu 37 % verglichen mit herkömmlichen Gebläsen.
Beschreibung: Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die Kläranlage Grüneck. Die Positionen beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden Überschuss- und Faulschlammes der Kläranlagen Grüneck. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Abholung, dem Transport und der ordnungsgemäßen Entsorgung von ca. 2.900 to Klärschlamm pro Jahr. Bekanntmachung:
Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim Eching und Neufahrn erhöht erstmals seit 1995 gemäß Beschluss des Verbandsausschusses vom 20.03.2024 den Preis für das Einleiten bzw. Einschütten von Fäkalien auf der Kläranlage Grüneck. Ab dem 01.04.2024 beträgt der neue Preis 30,00 € je m³ eingeleitete Menge (Vorher 25,00 € je m³). Eine Voranmeldung bei der Betriebsleitung der Kläranlage Grüneck
Der Abwasserzweckverband ist über den kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 15.02.2024 bezüglich der Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen in der Stadt Neumarkt St. Veit informiert. Bei dieser Drohnenbefliegung sollten u.a. auch Daten erhoben werden, die für Erhebung von Beiträgen zur Wasser- und Abwasseranlage verwendet werden sollten. Ob und wieweit das Ergebnis dieses Beschlusses Auswirkungen







