Poolbefüllung und -entleerung: Was ist zu beachten?

Befüllung: Die Befüllung eines Schwimmteichs/Pool erfolgt grundsätzlich mit Leitungswasser durch die Hausinstallation. Die Wassermenge wird automatisch bei den Schmutzwassergebühren mit abgerechnet. Des benötigte Leitungswasser darf nicht über einen Zwischenzähler/Gartenwasserzähler bezogen werden. Entleerung: Die Versickerung von Schwimmteich-/Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht unzulässig. Da das Poolwasser aufbereitet wird, handelt es sich um Abwasser und

Wie ist die Vorgehensweise bei Erhalt des Anhörungsbogens?

Bitte beachten Sie folgendes bei Erhalt des Anhörungsbogens: Die ermittelten Daten und Ihre Angaben in diesem Fragebogen dienen ausschließlich der Kalkulation der Beiträge und werden für keine konkrete Beitragsabrechnung verwendet. Bitte lesen Sie vorher unbedingt unser Informationsschreiben und die Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens sorgfältig durch. Sollten Sie dann noch Fragen zur Bearbeitung haben oder

Wo und wann wurde angekündigt, dass eine Drohnenbefliegung stattfindet?

In der öffentlichen Verbandsversammlung am 20.07.2022 stelle die Firma Seidl & Partner beratende Ingenieure mbH die Vorgehensweise zur Drohnenbefliegung vor. Das Datum und die Uhrzeit der Versammlung wurde rechtzeitig über die Amtstafeln der Gemeinden und Stadt, sowie auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes bekanntgemacht. Bevor die Drohnenbefliegung in den jeweiligen Kommunen startete, wurde diese wie folgt

Was ist der Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Beitrag?

Zur Deckung unseres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erheben wir einen Beitrag. Dieser wird als „Herstellungsbeitrag“ bezeichnet und für bebaute, bebaubare sowie gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für diese ein Recht zum Anschluss an unsere Einrichtung nach § 4 der Entwässerungssatzung besteht oder das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist. Folglich wird der Beitrag

Warum wurde beschlossen, den Beitragsmaßstab von der zulässsigen zur tatsächlichen Geschossfläche zu ändern?

Die Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.05.2014 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26.09.2019 (Az.: M 10 K 18.2924) und dem darauf ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.06.2020 (Az.: 20 ZB 19.2324) für nichtig erklärt. Auch die vorangegangenen Satzungen wurden seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandet oder sie enthielten Regelungen welche in anderen

Wieso werden nicht die vorhandenen Grundstücksdaten anderer öffentlicher Einrichtungen genutzt?

Der Herstellungsbeitrag wird nach der Geschossfläche berechnet. Maßgeblich ist die Geschossfläche, die sich nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Entsprechende Daten liegen weder seitens der Ermittlungen zur neuen Grundsteuer noch zum durchgeführten Zensus vor. Hierbei wurde im Wesentlichen die Anzahl der Wohnungen und Räume sowie die Wohnfläche abgefragt. Diese Angaben sind jedoch

Warum wird eine Drohnenbefliegung im Verbandsgebiet durchgeführt?

Die Verbandsversammlung fasste in der Sitzung am 31.03.2021 den Grundsatzbeschluss mit dem Neuerlass der Beitragssatzung den Maßstab für die Veranlagung von Herstellungsbeiträgen zu wechseln. Der bisherige Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche wird durch den Maßstab der tatsächlichen Geschossfläche ersetzt. Zur Ermittlung des künftigen Beitragssatzes je m² der tatsächlichen Geschossfläche ist eine Globalkalkulation durchzuführen. Im Rahmen der

Wer muss nach der Drohnenbefliegung mit einem Herstellungsbeitragsbescheid rechnen?

Der Herstellungsbeitrag wird grundsätzlich nur einmal erhoben, regelmäßig dann, wenn das Grundstück durch den öffentlichen Schutzwasserkanal erschlossen wird und bebaut, bebaubar, gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar ist. Erhöht sich später der Vorteil aus der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für das Grundstück, z.B. durch eine Nachverdichtung oder Nutzungsänderung, so erfolgt eine Nacherhebung für die zusätzlichen Geschossflächen. Die ermittelten

Was ist ein Einwohnergleichwert (EGW)?

  Der Einwohnergleichwert (EGW) dient als Referenzwert der Schmutzfracht in der Wasserwirtschaft. Er kann auf den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5), den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), den Stickstoff, den Phosphor, den gesamten organischen Kohlenstoff, die Schwebstoffe oder auf den Wasserverbrauch bezogen werden. Er gibt jeweils das Einwohneräquivalent der Tagesmengen dieser Stoffe bzw. Verbräuche im Abwasser von Industrie, Gewerbe,