Wärmepumpen

Anfallendes Wasser aus Wärmepumpen ist generell zu versickern und darf nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Dies betrifft sowohl das anfallende Kondenswasser aus Luft-Wasser-Wärmepumpen als auch das anfallende Wasser aus Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Deckelhöhen in Spartenplänen

Die Deckelhöhen in den Spartenplänen sind nicht amtliche Angaben. Diese sind nicht als Höhenreferenz für Neubauvorhaben oder andere relevanten Höhen geeignet. Generell sind alle vom Abwasserzweckverband übergebenen Daten eigenverantwortlich zu prüfen. Das Höhensystem ist im DHHN12 und das Lagesystem im UTM.

Dichtheitsprüfungen über die Grundstücksentwässerungsanlagen

Bei Kanalneubauten der Grundstückseigentümer wird die Dichtheitsprüfung der ausführenden Firmen durch den Abwasserzweckverband begleitet. Hierfür sind Termine durch die ausführenden Firmen mit den Kollegen den Abteilung Technik zu vereinbaren. Diese können per Mail über bauantrag@abwasserzv.de oder telefonisch über die 089/321 76 126 vereinbart werden. Termine sind in der Regel drei Werktage vor Fertigstellung zu vereinbaren

Poolbefüllung und -entleerung: Was ist zu beachten?

Befüllung: Die Befüllung eines Schwimmteichs/Pool erfolgt grundsätzlich mit Leitungswasser durch die Hausinstallation. Die Wassermenge wird automatisch bei den Schmutzwassergebühren mit abgerechnet. Des benötigte Leitungswasser darf nicht über einen Zwischenzähler/Gartenwasserzähler bezogen werden. Entleerung: Die Versickerung von Schwimmteich-/Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht unzulässig. Da das Poolwasser aufbereitet wird, handelt es sich um Abwasser und

Was ist der Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Beitrag?

Zur Deckung unseres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erheben wir einen Beitrag. Dieser wird als “Herstellungsbeitrag” bezeichnet und für bebaute, bebaubare sowie gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für diese ein Recht zum Anschluss an unsere Einrichtung nach § 4 der Entwässerungssatzung besteht oder das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist. Folglich wird der Beitrag

Warum wurde beschlossen, den Beitragsmaßstab von der zulässsigen zur tatsächlichen Geschossfläche zu ändern?

Die Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.05.2014 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26.09.2019 (Az.: M 10 K 18.2924) und dem darauf ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.06.2020 (Az.: 20 ZB 19.2324) für nichtig erklärt. Auch die vorangegangenen Satzungen wurden seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandet oder sie enthielten Regelungen welche in anderen

Was ist ein Einwohnergleichwert (EGW)?

  Der Einwohnergleichwert (EGW) dient als Referenzwert der Schmutzfracht in der Wasserwirtschaft. Er kann auf den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5), den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), den Stickstoff, den Phosphor, den gesamten organischen Kohlenstoff, die Schwebstoffe oder auf den Wasserverbrauch bezogen werden. Er gibt jeweils das Einwohneräquivalent der Tagesmengen dieser Stoffe bzw. Verbräuche im Abwasser von Industrie, Gewerbe,

Ich habe eine Abwasserpumpstation auf meinen Grundstück! Wem gehört die Station und wer ist dafür zuständig?

Bei den Ortssteil Riedmoos der Stadt Unterschleißheim, Inhauser Moos der Gemeinde Haimhausen, und Moosmühle der Gemeinde Neufahrn, ist ein Druckentwässerungsystem vorhanden. Das Schmutzwasser wird so aufgrund ungünstiger geographischer Gegebenheiten (Gefälle, weite Strecken) zum nächsten Freispiegelkanal oder zur nächsten Sammelpumpstation gepumpt. Die Grundstücke sind jeweils mit einer eigenen Grundstücksentwässerungseinrichtung (Pumpstation) ausgestattet. Wem gehört die Pumpstation (Grundstücksentwässerungsanlage)?