Die Verbandsversammlung fasste in der Sitzung am 31.03.2021 den Grundsatzbeschluss mit dem Neuerlass der Beitragssatzung den Maßstab für die Veranlagung von Herstellungsbeiträgen zu wechseln. Der bisherige Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche wird durch den Maßstab der tatsächlichen Geschossfläche ersetzt. Zur Ermittlung des künftigen Beitragssatzes je m² der tatsächlichen Geschossfläche ist eine Globalkalkulation durchzuführen.
Im Rahmen der Globalkalkulation werden die Investitionskosten der Entwässerungseinrichtung zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Geschossflächen umgelegt. Damit wird eine gleichmäßige Belastung aller Bezugsflächen des Entsorgungsgebiets erreicht.
Um eine eindeutige, klare und aktuelle Berechnungsbasis für den künftigen Herstellungsbeitragssatz zu haben, müssen die vorhandenen Geschossflächen im gesamten Einrichtungsgebiet festgestellt werden.
Alternativ stand zur Ermittlung der Daten eine Begehung aller Grundstücke vor Ort, inklusive Vermessung und Besichtigung der Innenräume zur Debatte, wobei die Mitarbeiter des Ingenieurbüros in den privaten Wohn- und Lebensbereich der Hausbewohner eindringen müssten. Zudem wäre es hierbei für einige Hausbewohner notwendig gewesen, einen Urlaubstag zu nehmen, um den Mitarbeitern Zutritt zu den Gebäuden zu gewähren und Sie auf dem Grundstück herumzuführen. Demgegenüber stellt die Befliegung mit anschließender Befragung ein milderes Mittel mit deutlich weniger Eingriff in die Privatsphäre dar. Zudem kann die Bearbeitung des Fragebogens zu einer beliebigen Tageszeit von Ihnen durchgeführt werden.