Die Fälligkeit des Abrechnungsbetrags ist dem Abrechnungsbescheid zu entnehmen. Im Abrechnungsbescheid sind ebenfalls die Fälligkeit und Höhe der künftigen Abschlagszahlungen für das kommende Jahr festgesetzt. Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abschlagsbeträge sind in der Regel am 01.04., am 01.07. und am 01.10. eines jeden Jahres. Soweit dem Abwasserzweckverband eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt wurde, werden die
Die Abrechnungsbescheide über die Kanalbenutzungsgebühren für das abgelaufene Jahr, werden Ende Januar des Folgejahres verschickt.
Mit dem Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zur Gebühren- und Kostensatzung vom 08.12.2021, gilt ab 01.01.2022 der neue Gebührensatz von: 1,97 Euro/m3 Abwasser (keine MwSt. – da nicht umsatzsteuerpflichtig und keine Grundgebühr). Bisheriger Gebührensatz bis einschließlich 31.12.2021: 1,34 Euro/m³.