Bei den Ortssteil Riedmoos der Stadt Unterschleißheim, Inhauser Moos der Gemeinde Haimhausen, und Moosmühle der Gemeinde Neufahrn, ist ein Druckentwässerungsystem vorhanden. Das Schmutzwasser wird so aufgrund ungünstiger geographischer Gegebenheiten (Gefälle, weite Strecken) zum nächsten Freispiegelkanal oder zur nächsten Sammelpumpstation gepumpt. Die Grundstücke sind jeweils mit einer eigenen Grundstücksentwässerungseinrichtung (Pumpstation) ausgestattet. Wem gehört die Pumpstation (Grundstücksentwässerungsanlage)?
Für die Sicherung gegen Rückstau ist der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) verantwortlich.
Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage ist gem. § 12 EWS alle 10 Jahre erforderlich. Sie werden durch den AZV schriftlich zu dieser Maßnahme aufgefordert. Weitere Infos:
Für das Oberflächenwasser (Regenwasser) ist die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuständig.
Bitte wenden Sie sich an einen Fachbetrieb für Heizung, Lüftung, Sanitär. Der Abwasserzweckverband ist ausschließlich für die öffentliche Entwässerungseinrichtung zuständig.
Ein rechteckiger Gullideckel dient zur Ableitung von Oberflächenwasser (Regenwasser). Dafür sind die jeweiligen Kommunen im Verbandsgebiet zuständig. Im Verbandsgebiet besteht eine Trennsystem. Der Abwasserzweckerband ist nur für Schmutzwasserableitung in die Kanalisation zuständig. Diese Kanaldeckel sind immer rund und befinden sich auf der Straße. Jedoch gibt es auch Oberflächenentwässerungsschächte mit rundem Deckel. Bitte nehmen Sie mit
Eine Planauskunft erhalten Sie kostenlos bei berechtigtem Interesse. Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag oder direkt über unsere Online-Formulare, in welchen Sie das betreffende Grundstück bezeichnen und den Grund, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an sparten@abwasserzv.de oder direkt Online.
Allgemein: Ein Zwischenzähler bzw. Gartenwasserzähler erfasst die Wassermengen, die auf natürlichem Wege versickern und nicht dem Abwassersystem des AZV zugeführt werden. Daher ist für diesen Verbrauch keine Abwassergebühr zu entrichten. Die Abwassergebühr beträgt aktuell 1,97 € / m³ (Stand 01.01.2022,1 m³ = 1000 Liter). Um sich etwas sparen zu können, müssten die jährlichen Abwassergebühren für