Der Herstellungsbeitrag wird nach der Geschossfläche berechnet. Maßgeblich ist die Geschossfläche, die sich nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt.
Entsprechende Daten liegen weder seitens der Ermittlungen zur neuen Grundsteuer noch zum durchgeführten Zensus vor. Hierbei wurde im Wesentlichen die Anzahl der Wohnungen und Räume sowie die Wohnfläche abgefragt. Diese Angaben sind jedoch beitragsrechtlich unerheblich.
Auch bei anderen öffentlichen Einrichtungen sind keine ausreichend genauen und flächendeckenden Daten vorhanden. Dies hat der Abwasserzweckverband im Vorfeld intensiv abgeklärt.
Die von der bayerischen Vermessungsverwaltung bereitgestellten LoD2 Daten werden bei der Ermittlung der Geschossflächen abgefragt. Jedoch ist der amtliche Datensatz nicht vollständig.
Daher werden georeferenzierte Drohnenaufnahmen mit einer Auflösung von ca. 2 – 4 cm (50 m hohe Befliegung) und die amtlichen Daten kombiniert und abgeglichen. Im entzerrten Orthofoto kann gemessen und die Geschossfläche berechnet werden.
Diese Vorgehensweise bildet die Grundlage für rechtssicheres Arbeiten im Beitragsrecht.