Poolbefüllung und -entleerung: Was ist zu beachten?

Kategorien: Abwasser, Allgemeine Fragen

Befüllung:
Die Befüllung eines Schwimmteichs/Pool erfolgt grundsätzlich mit Leitungswasser durch die Hausinstallation. Die Wassermenge wird automatisch bei den Schmutzwassergebühren mit abgerechnet. Des benötigte Leitungswasser darf nicht über einen Zwischenzähler/Gartenwasserzähler bezogen werden.

Entleerung:
Die Versickerung von Schwimmteich-/Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht unzulässig. Da das Poolwasser aufbereitet wird, handelt es sich um Abwasser und muss gem. § 5 EWS der Entwässerungseinrichtung zugeführt werden. Bei Einleitung in den Untergrund könnte das aufbereitete Schwimmteich-/Poolwasser das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen. Eine Versickerung kann in in Form einer Grundwasserverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.