Der Abwasserzweckverband ist über den kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 15.02.2024 bezüglich der Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen in der Stadt Neumarkt St. Veit informiert.
Bei dieser Drohnenbefliegung sollten u.a. auch Daten erhoben werden, die für Erhebung von Beiträgen zur Wasser- und Abwasseranlage verwendet werden sollten.
Ob und wieweit das Ergebnis dieses Beschlusses Auswirkungen auf die laufende Flächenermittlung in unserem Verbandsgebiet hat, wird derzeit von uns geprüft. Hierzu stehen wir in engem Austausch mit verschiedenen Aufsichtsbehörden und Organisationen.
Dies wird jedoch einige Zeit benötigen, weshalb wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld bitten. Sobald uns weitere Informationen bekannt sind, werden wir Sie entsprechend informieren.