Bitte beachten Sie folgendes bei Erhalt des Anhörungsbogens: Die ermittelten Daten und Ihre Angaben in diesem Fragebogen dienen ausschließlich der Kalkulation der Beiträge und werden für keine konkrete Beitragsabrechnung verwendet. Bitte lesen Sie vorher unbedingt unser Informationsschreiben und die Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens sorgfältig durch. Sollten Sie dann noch Fragen zur Bearbeitung haben oder
Zur Deckung unseres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erheben wir einen Beitrag. Dieser wird als “Herstellungsbeitrag” bezeichnet und für bebaute, bebaubare sowie gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für diese ein Recht zum Anschluss an unsere Einrichtung nach § 4 der Entwässerungssatzung besteht oder das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist. Folglich wird der Beitrag
Die Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.05.2014 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26.09.2019 (Az.: M 10 K 18.2924) und dem darauf ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.06.2020 (Az.: 20 ZB 19.2324) für nichtig erklärt. Auch die vorangegangenen Satzungen wurden seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandet oder sie enthielten Regelungen welche in anderen
Der Herstellungsbeitrag wird grundsätzlich nur einmal erhoben, regelmäßig dann, wenn das Grundstück durch den öffentlichen Schutzwasserkanal erschlossen wird und bebaut, bebaubar, gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar ist. Erhöht sich später der Vorteil aus der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für das Grundstück, z.B. durch eine Nachverdichtung oder Nutzungsänderung, so erfolgt eine Nacherhebung für die zusätzlichen Geschossflächen. Die ermittelten
