Drohnenbefliegung im Verbandsgebiet Neufahrn und Ortsteile; Start September 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abwasserzweckverband ist für die Reinigung und Entsorgung der Abwässer von rund 70.000 Bürgerinnen und Bürgern sowie der anfallenden Industrie- und Gewerbeabwässer der Stadt Unterschleißheim und der Gemeinden Neufahrn und Eching sowie in dem Ortsteil Inhauser Moos der Gemeinde Haimhausen zuständig.

Die Verbandsversammlung fasste in der Sitzung am 31.03.2021 den Grundsatzbeschluss, mit dem Neuerlass der Beitragssatzung den Maßstab für die Veranlagung von Herstellungsbeiträgen zu wechseln. Der bisherige Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche wird ersetzt durch den Maßstab der tatsächlichen Geschossfläche.

Zur Ermittlung des künftigen Beitragssatzes je m² tatsächliche Geschossfläche ist eine Globalkalkulation durchzuführen. Im Rahmen der Globalkalkulation werden die Investitionskosten der Entwässerungseinrichtung zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Geschossflächen umgelegt. Damit wird eine gleichmäßige Belastung aller Bezugsflächen des Entsorgungsgebiets erreicht.

Die Verwaltung arbeitet bereits intensiv an der Bereitstellung der umfangreichen Grundlagen für die Kalkulation. Insbesondere ist eine Flächenermittlung der vorhandenen Geschossflächen im gesamten Einrichtungsgebiet erforderlich. Die beitragspflichtigen Geschossflächen werden nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen berechnet.

Um zu vermeiden, Sie als Grundbesitzende bzw. Nutzungsberechtigte mit zeitaufwendigen Begehungen und Vermessungsarbeiten auf Ihrem Grundstück und den dazu notwendigen Terminabsprachen belästigen zu müssen, wurde beschlossen, die Flächenermittlung mit einer Vermessungsdrohne durchzuführen. Dieses Fluggerät liefert georeferenzierte Daten und ermöglicht dadurch die präzise Erfassung der Geschossflächen. Diese Vorgehensweise ist insbesondere zu Pandemiezeiten von großem Mehrwert, da hierdurch Kontakte stark reduziert werden.

Mit diesen Vermessungsarbeiten wurde das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB, Beratende Ingenieure, beauftragt. Die Befliegung wird vom Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn begleitet und ist auch der örtlich zuständigen Polizeiinspektion angezeigt.

Als Ergebnis der Vermessungsarbeiten erhalten Sie im Anschluss einen Fragebogen mit allen Flächenangaben und einer genauen Planzeichnung Ihres Grundstückes. Sie werden gebeten, in dem Fragebogen ergänzende Angaben zu machen und können gegebenenfalls Ihre Einwendungen zu den ermittelten Flächen mitteilen. Anschließend werden Ihre Angaben nochmals durch das Ingenieurbüro überprüft. Soweit sich dabei kein zweifelsfreier Befund ergibt, führt das Ingenieurbüro – notfalls im Beisein eines Mitarbeiters des Abwasserzweckverbands – nochmals eine Begehung vor Ort durch.

Die Vermessungsdrohne wird bei der Befliegung – unter Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen der Flugsicherung im Kontrollbereich des Flughafens München – in einer Höhe von ca. 50 Metern über die Grundstücke hinwegschweben und sich jeweils nur für wenige Augenblicke über einem einzelnen Grundstück befinden.

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Europäischen Kommission vom 24.05.2019 in Verbindung mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 29.10.2015, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S.1766), dort § 21 k Abs. 1 Nr. 1 LuftVO ist das Überfliegen der Grundstücke des Gemeindegebietes durch oder unter Aufsicht der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlaubnisfrei zulässig.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu auch die zuständige Regierung von Oberbayern, Bereich Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr, Luftamt Südbayern.

Die Befliegung wird voraussichtlich ab 26 September 2022 und je nach Wetterlage stattfinden und je Ortschaft – abhängig von der Größe – mehrere Stunden oder Tage in Anspruch nehmen. Die Befliegung wird durch speziell ausgebildete und lizensierte Mitarbeiter des Ingenieurbüros durchgeführt, die Sie vor Ort auch jederzeit ansprechen können. Wir starten zunächst bei den Ortsteilen der Gemeinde Neufahrn. Zum Schluss erfolgt Neufahrn selbst mit dazugehörigen Gewerbegebiet.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Rottmeir
Geschäftsleiter