Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage ist gem. § 12 EWS alle 10 Jahre erforderlich. Sie werden durch den AZV schriftlich zu dieser Maßnahme aufgefordert.
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Wiederkehrende DichtheitsprüfungDie wiederkehrende Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage ist gem. § 12 EWS alle 10 Jahre erforderlich. Sie werden durch den AZV schriftlich zu dieser Maßnahme aufgefordert.
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