Wann sind die Kanalbenutzungsgebühren fällig?

Kategorie: Gebühren und Beiträge

Die Fälligkeit des Abrechnungsbetrags ist dem Abrechnungsbescheid zu entnehmen. Im Abrechnungsbescheid sind ebenfalls die Fälligkeit und Höhe der künftigen Abschlagszahlungen für das kommende Jahr festgesetzt. Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abschlagsbeträge sind in der Regel am 01.04., am 01.07. und am 01.10. eines jeden Jahres.
Soweit dem Abwasserzweckverband eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt wurde, werden die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch von dem bekanntgegebenen Bankkonto eingezogen. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihnen Bankverbindung schnellstmöglich schriftlich mit, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Falls keine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt ist, hat der Gebührenpflichtige die rechtzeitige Zahlung selbst zu veranlassen. Für die fälligen Abschlagszahlungen werden keine gesonderten Zahlungsaufforderungen (Bescheide) versandt.
Sie können ganz einfach online eine Einzugsermächtigung erteilen.

Einzugsermächtigung online erteilen

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