Einwilligungserklärung erteilen
Allgemeines
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für den Abwasserzweckverband von hoher Bedeutung. Wir betreiben unsere Datenverarbeitungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Datenschutz (insbesondere Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO sowie Bundesdatenschutzgesetz, BDSG und dem bayrischen Datenschutzgesetz, BayDSG) und zur Datensicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir über Ihre Person verarbeiten.
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher: |
Datenschutzbeauftragter: |
Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn Sperberweg 22 85716 Unterschleißheim |
Datenschutzbeauftragter Sperberweg 22 85716 Unterschleißheim E-Mail: datenschutz@abwasserzv.de |
Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Nach Art. 34 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz ist die Abwasserbeseitigung eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Zur Bewältigung einzelner Aufgaben können sich die Gemeinden nach Art. 17 ff KommZG im Wege der kommunalen Zusammenarbeit zu Zweckverbänden zusammenschließen und ihm einzelne Aufgaben übertragen. Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn ist für die Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet zuständig (siehe §§ 2-4 Verbandssatzung). Hierfür erhebt der Zweckverband Gebühren und Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts (vgl. § 21 Abs. 1 Verbandssatzung). Die Erhebung der Gebühren und Beiträge erfolgt nach den Maßgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264) BayRS 2024-1-I. Im Rahmen der Erstellung einer Globalkalkulation werden alle entstehenden Kosten der bestehenden Entwässerungsanlage zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt. Als Abwasserzweckverband sind wir regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet, eine Neukalkulation des Herstellungsbeitragssatzes (Schmutzwasserentsorgung) durchzuführen, um den kostendeckenden Haushalt gewährleisten zu können.
Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:
- Daten, deren Verarbeitung auf Art. 4 BayDSG beruht und daher nicht explizit von dieser Einwilligung erfasst sind:
- Katasterdaten zu Ihrem Flurstück (Gemarkung, Flurstücksnummer, Gesamtfläche, Objektlage)
- Eigentums- und Adressdaten (Name, Anschrift, Titel)
- Daten, zu deren Verarbeitung wir hier um Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO bitten:
- Luftbild in Vogelperspektive Ihres Anwesens
- Daraus ermittelte Gebäudedaten (Gebäudeart, Anzahl und Art der Geschosse, Geschossfläche)
- Ihre Angaben in unserem Fragebogen zur Geschossflächenermittlung (Korrekturen, Baupläne, Skizzen, Bemerkungen und ggf. E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen)
Die o.g. Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Neukalkulation des Herstellungsbeitragssatzes auf Basis der Grundstücks- und Geschossflächen
- Unbefristete Speicherung der Daten
- Zur Neukalkulation des Herstellungsbeitragssatzes in regelmäßigen Abständen
- Zur Beitragsbemessung bei beitragsrelevanten Veränderungen auf dem Grundstück
Hinweis: Die digitalen Luftaufnahmen und 3D-Modelle werden nach Verarbeitung zum Fragebogen gelöscht, es bleibt lediglich das abgedruckte Luftbild auf dem Fragebogen beim Abwasserzweckverband gespeichert.
Datenempfänger, Dienstleister, Datenweitergabe in Drittländer
Zu den genannten Zwecken lässt der Abwasserzweckverband Dienstleistungen durch das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausführen. Der Abwasserzweckverband verpflichtet Seidl & Partner mbB vertraglich, die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten. Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, jederzeit weitere Informationen der Datenerhebung durch das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB anzufordern sowie Kopien entsprechender Garantien zu erhalten. Im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit teilen wir die o.g. „Gebäudedaten“ mit dem Wasserversorger Ihres Grundstücks auf deren Anfrage, um eine „Doppelerhebung“ der Daten zu vermeiden. (Gemeindegebiet Unterschleißheim = Stadtwerke Unterschleißheim; Gemeindegebiete Eching und Neufahrn = Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd)
Technische Erklärung
Im Rahmen der Drohnenbefliegung wurden von den bebauten Gebieten im Verbandsgebiet Luftbildaufnahmen mit einer Auflösung von ca. 3 cm pro Pixel angefertigt. Diese Luftbildaufnahmen wurden mittels moderner Software zu geodätisch präzisen 3D-Modellen und „Orthofotos“ verarbeitet. Ein „Orthofoto“ ist ein berechnetes Luftbild, welches sich zum Vermessen und somit als Hintergrundkarte für das amtliche Liegenschaftskataster eignet, wie es auch beispielsweise im Bayern Atlas zu finden ist. Bei der Verarbeitung hat die Software bereits Objekte, die sich zum Zeitpunkt der Luftbildaufnahme in Bewegung befanden, weitestgehend entfernt. Außerdem ist die Auflösung der Luftbilder so gewählt, dass bereits im Voraus keine Gesichter, Autokennzeichen oder Klingelschilder erkennbar – also „verpixelt“ – sind. Die eben beschriebenen Geodaten wurden in Verbindung mit dem amtlichen Liegenschaftskataster analysiert, um daraus die im Verarbeitungszweck genannten Gebäudedaten zu ermitteln. Die Gebäudedaten wurden zu einem Fragebogen verarbeitet, in welchem Sie um Überprüfung und ggf. ergänzende Auskünfte gebeten wurden. Bei Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens werden die dort getätigten Angaben überprüft und zu einem finalen Aufmaß der Geschossflächen verarbeitet.
Was passiert, wenn keine Einwilligung erteilt wird?
Sollten Sie uns hierzu keine Einwilligung erteilen, werden die Daten, zu deren Verarbeitung wir hier um Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO bitten, gelöscht. Diese Daten sind jedoch die Grundvoraussetzung für den Erlass einer gültigen Beitrags- und Gebührensatzung und somit die langfristige Handlungsfähigkeit des Abwasserzweckverbandes. Daher müssen die Daten im Falle der Verweigerung der Einwilligung erneut auf eine Art erhoben werden, die durch die derzeitige Rechtslage abgedeckt ist. Hierfür ist grundsätzlich die Besichtigung der Grundstücke und Gebäude vor Ort in Ihrem Beisein vorgesehen (vgl. Art. 24 Abs. 3 GO i.V.m. § 20 EWS des Abwasserzweckverbandes, sowie Art. 20 KAG als auch Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a) KAG i.V.m. §§ 98 ff. AO). Eine konkrete Terminabsprache erfolgt nach Evaluierung der rückgelaufenen Einwilligungen mittels eines separaten Schreibens.
Ihre Rechte
Sie können diese Einwilligung jederzeit bei der verantwortlichen Stelle widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf beispielsweise postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen beim Abwasserzweckverband gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie jederzeit folgende weiteren Rechte geltend machen: Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke), Datenübertragung.
Sie haben das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an eine Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu wenden. Die für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Ihre Fragen oder Beschwerden können Sie direkt online unter www.lda.bayern.de einreichen.
Datenschutzhinweise als PDF Download