Allgemein: Ein Zwischenzähler bzw. Gartenwasserzähler erfasst die Wassermengen, die auf natürlichem Wege versickern und nicht dem Abwassersystem des AZV zugeführt werden. Daher ist für diesen Verbrauch keine Abwassergebühr zu entrichten. Die Abwassergebühr beträgt aktuell 1,97 € / m³ (Stand 01.01.2026,1 m³ = 1000 Liter). Um sich etwas sparen zu können, müssten die jährlichen Abwassergebühren für
Mit Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung (GS-EWS) vom 10.12.2025, gilt ab 01.01.2026 unverändert der Gebührensatz von: 1,97 Euro/m³ Abwasser (keine MwSt. – da nicht umsatzsteuerpflichtig und keine Grundgebühr). Vorheriger Gebührensatz bis einschließlich 31.12.2021: 1,34 Euro/m³.
