Vielleicht können Ihnen bereits unsere FAQs weiterhelfen:
Kosten
Mit dem Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zur Gebühren- und Kostensatzung vom 08.12.2021, gilt ab 01.01.2022 der neue Gebührensatz von: 1,97 Euro/m3 Abwasser (keine MwSt. – da nicht umsatzsteuerpflichtig und keine Grundgebühr). Bisheriger Gebührensatz bis einschließlich 31.12.2021: 1,34 Euro/m³.
Allgemein:
Ein Zwischenzähler bzw. Gartenwasserzähler erfasst die Wassermengen, die auf natürlichem Wege versickern und nicht dem Abwassersystem des AZV zugeführt werden. Daher ist für diesen Verbrauch keine Abwassergebühr zu entrichten. Die Abwassergebühr beträgt aktuell 1,97 € / m³ (Stand 01.01.2022,1 m³ = 1000 Liter). Um sich etwas sparen zu können, müssten die jährlichen Abwassergebühren für den Gartenwasserverbrauch deutlich höher sein, als die Verwaltungskosten von 6 € jährlich.
Beispiel:
Sie beziehen jährlich 700 Gießkannen Wasser für Ihren Garten. Bei einer 10 Liter Gießkanne sind das 7.000 Liter oder 7 m³ . Mit einem Zwischenzähler / Gartenwasserzähler hätten Sie sich damit im Jahr 13,79 € (7 m³ x 1,97 € / m³) Abwassergebühren eingespart. Abzüglich der zusätzlichen Verwaltungsgebühr in höhe von 6 € jährlich, bleibt ein Vorteil von 7,79 €. Zusätzlich entstehen noch einmalige Bezugs- und Installationskosten eines Zwischenzählers. Diese Kosten sind bei einem Installateur anzufragen. Daher macht ein Zwischenzähler nur bei sehr hohem Gartenwasserverbrauch Sinn. Zum Beispiel in der Landwirtschaft, Gärtnerein, Großgärten, etc.