Aktuelle Ablaufwerte vom 04.01.2022

 

Parameter Messwert Grenzwert Einheit
CSB 19 50 mg/l
Pges 0,23 1 mg/l
NO3-N 22,2 < 13 * mg/l
NH4-N 0,043 2,3 * mg/l
N03-N + NH4-N + NO2-N = N Gesamt 24,1 13 * mg/l

* Diese Grenzwerte gelten nur im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober.

Kurze Erklärung der aufgeführten Inhaltsstoffe:

CSB: Chemischer Sauerstoffbedarf, Kenngröße für den Rest an organischer Verschmutzung die im Abwasser noch enthalten sind (Ausscheidungen, Industrieabwässer)

Pges: Phosphat – ist ein Pflanzennährstoff, ist in Lebensmittel und Ausscheidungen vorhanden, fördert das Algenwachstum in Gewässern, daher Grenzwert vom Gesetzgeber sehr niedrig angesetzt.

NO3-N: Nitrat – ist ein Pflanzennährstoff, entsteht fast überwiegend im Zuge des Klärprozesses, fördert das Algenwachstum in Gewässern, wird mit Hilfe von Bakterien zu elementaren Stickstoff abgebaut, der in die Atmosphäre übergeht.

NH4-N: Ammonium – entsteht beim biologischen Abbau von Harnstoff (Urin) bereits im Kanal, wird im Zuge des Klärprozesses in Nitrat, bzw. in elementaren Stickstoff umgewandelt, kann unter bestimmten Bedingungen fischgiftig sein, daher Grenzwert vom Gesetzgeber niedrig angesetzt.

NGes: Dieser Wert umfasst als Summenparameter alle anorganischen Stickstoffverbindungen: Ammonium-Stickstoff (NH4-N), Nitrat-Stickstoff (NO3-N) und Nitrit-Stickstoff (NO2-N). Für Nges gilt laut Wasserrechtsbescheid (Größenklasse 5 über 100.000 EW) ein Grenzwert von 13 mg/l in den Sommermonaten.